Erbvertrag im Kanton Obwalden: Kosten, Ablauf & wo es günstiger geht
Die Beurkundung eines Erbvertrags kostet im Kanton Obwalden als Richtwert rund CHF 600. Das Entscheidende: Anders als beim Hauskauf ist der Notar hier schweizweit frei wählbar — im günstigsten Kanton zahlst du nur CHF 450 und sparst CHF 150.
Was beurkundet werden muss
Ein Erbvertrag muss öffentlich beurkundet werden — unter Mitwirkung von zwei Zeugen (Art. 512 ZGB). Anders als ein Testament bindet er beide Parteien und kann nur gemeinsam wieder aufgehoben werden. Typische Anwendungsfälle: Erbverzicht, Meistbegünstigung des Ehepartners, Regelungen in Patchwork-Familien und Unternehmensnachfolge.
Preisvergleich: die günstigsten Kantone
| Kanton | Richtwert Beurkundung |
|---|---|
| 1. Appenzell Ausserrhoden | CHF 450 |
| 2. Schwyz | CHF 550 |
| 3. Obwalden (dein Kanton) | CHF 600 |
| 4. Uri | CHF 600 |
| 5. Glarus | CHF 650 |
Im Kanton Obwalden beurkunden staatliche Notariate (Amtsnotariat). Die Gebühren sind gesetzlich fixiert — Offerten einholen bringt nichts, dafür gehören die Tarife der Amtsnotariate schweizweit zu den tieferen.
Erbvertrag oder Testament?
Das Testament kannst du handschriftlich und kostenlos errichten — und jederzeit ändern. Der Erbvertrag braucht die öffentliche Beurkundung, bindet dafür aber verbindlich: Pflichtteilsverzichte oder gegenseitige Begünstigungen sind nur so möglich. Faustregel: Wer nur den Nachlass verteilen will, fährt mit dem Testament günstiger; wer Verbindlichkeit braucht (Ehepartner absichern, Nachfolge regeln), kommt am Erbvertrag nicht vorbei.
Häufige Fragen
Was kostet die Beurkundung eines Erbvertrags im Kanton Obwalden?
Als Richtwert rund CHF 600. Je nach Umfang, Beratungsaufwand und Vermögenswert kann es mehr sein.
Muss ich den Notar im Kanton Obwalden wählen?
Nein — das ist der wichtigste Spartipp: Erbvertrag ist ortsungebunden. Du darfst schweizweit jede Urkundsperson wählen. Im günstigsten Kanton (Appenzell Ausserrhoden) kostet die Beurkundung nur rund CHF 450 — das sind CHF 150 weniger als im Kanton Obwalden.
Braucht es für den Erbvertrag Zeugen?
Ja. Der Erbvertrag wird öffentlich beurkundet unter Mitwirkung von zwei Zeugen (Art. 512 ZGB). Die Zeugen organisiert in der Regel das Notariat.
Ist ein Testament die günstigere Alternative?
Für einfache Nachlassregelungen ja — das eigenhändige Testament ist kostenlos. Verbindliche Regelungen wie Pflichtteilsverzicht oder gegenseitige Begünstigung erfordern aber zwingend den beurkundeten Erbvertrag.
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