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Erbvertrag im Kanton Zürich: Kosten, Ablauf & wo es günstiger geht

Aktualisiert: 02.07.2026 Lesezeit: 4 Min. Redaktion tabellio.ch

Die Beurkundung eines Erbvertrags kostet im Kanton Zürich als Richtwert rund CHF 1'000. Das Entscheidende: Anders als beim Hauskauf ist der Notar hier schweizweit frei wählbar — im günstigsten Kanton zahlst du nur CHF 450 und sparst CHF 550.

Was beurkundet werden muss

Ein Erbvertrag muss öffentlich beurkundet werden — unter Mitwirkung von zwei Zeugen (Art. 512 ZGB). Anders als ein Testament bindet er beide Parteien und kann nur gemeinsam wieder aufgehoben werden. Typische Anwendungsfälle: Erbverzicht, Meistbegünstigung des Ehepartners, Regelungen in Patchwork-Familien und Unternehmensnachfolge.

Preisvergleich: die günstigsten Kantone

KantonRichtwert Beurkundung
1. Appenzell AusserrhodenCHF 450
2. SchwyzCHF 550
3. ObwaldenCHF 600
4. UriCHF 600
5. GlarusCHF 650
… 14. Zürich (dein Kanton)CHF 1'000

Im Kanton Zürich beurkunden staatliche Notariate (Amtsnotariat). Die Gebühren sind gesetzlich fixiert — Offerten einholen bringt nichts, dafür gehören die Tarife der Amtsnotariate schweizweit zu den tieferen.

Der Spar-Trick Erbvertrag unterliegt nicht dem Belegenheitsprinzip: Das Geschäft kann bei jeder Schweizer Urkundsperson beurkundet werden. Ein Termin im Kanton Appenzell Ausserrhoden statt Zürich spart rund CHF 550 — spezialisierte Notariate bereiten alles digital vor, sodass nur ein kurzer Termin bleibt.

Erbvertrag oder Testament?

Das Testament kannst du handschriftlich und kostenlos errichten — und jederzeit ändern. Der Erbvertrag braucht die öffentliche Beurkundung, bindet dafür aber verbindlich: Pflichtteilsverzichte oder gegenseitige Begünstigungen sind nur so möglich. Faustregel: Wer nur den Nachlass verteilen will, fährt mit dem Testament günstiger; wer Verbindlichkeit braucht (Ehepartner absichern, Nachfolge regeln), kommt am Erbvertrag nicht vorbei.

Häufige Fragen

Was kostet die Beurkundung eines Erbvertrags im Kanton Zürich?

Als Richtwert rund CHF 1'000. Je nach Umfang, Beratungsaufwand und Vermögenswert kann es mehr sein.

Muss ich den Notar im Kanton Zürich wählen?

Nein — das ist der wichtigste Spartipp: Erbvertrag ist ortsungebunden. Du darfst schweizweit jede Urkundsperson wählen. Im günstigsten Kanton (Appenzell Ausserrhoden) kostet die Beurkundung nur rund CHF 450 — das sind CHF 550 weniger als im Kanton Zürich.

Braucht es für den Erbvertrag Zeugen?

Ja. Der Erbvertrag wird öffentlich beurkundet unter Mitwirkung von zwei Zeugen (Art. 512 ZGB). Die Zeugen organisiert in der Regel das Notariat.

Ist ein Testament die günstigere Alternative?

Für einfache Nachlassregelungen ja — das eigenhändige Testament ist kostenlos. Verbindliche Regelungen wie Pflichtteilsverzicht oder gegenseitige Begünstigung erfordern aber zwingend den beurkundeten Erbvertrag.

Quellen & Stand Richtwerte, Stand Juli 2026. Grundlagen: Preisüberwacher — kantonale Notariatstarife, ESTV — Steuerdossier Handänderungssteuer, hausinfo.ch sowie kantonale Tarifdekrete. Massgebend ist immer der amtliche Tarif; verbindliche Auskunft gibt die Urkundsperson.
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